Dazu zählt: Das Einkommen mindern, staatliche Zuschüsse sichern und die Steuerlast senken.
Regel eins:
Belege sammeln für außergewöhnliche Belastungen!
Dazu zählen: Krankheitskosten, Pflegekosten und zum Teil auch Bestattungskosten. Weiterhin fallen Medikamente, Brillen oder Zahnarztrechnungen die nicht von der Krankenkasse erstattet werden in diesen Rahmen Es gibt aber eine zumutbare Grenze, die der Gesetzgeber festgelegt hat ...
Wachsame Steuerzahler können noch einiges bis Jahresende erledigen und dabei richtig Geld sparen
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